Mit der arbeitgeberseitigen Übernahme von (rechtmäßig festgesetzten) Bußgeldern bei Verstößen im Zusammenhang mit der Berufsausübung hatte sich SRTour letztmalig in der Ausgabe 2/2009 (S. 9 ff.) befasst. Schon hier wurde deutlich, dass der BFH Gesetzes- und Regelverstöße in aller Regel nicht steuerlich subventionieren wollte. Das wurde nun aktuell bestätigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-07 |
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