Der Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH) Wolfgang Spindler ist bekannt für seine unbequemen Äußerungen gegenüber der Neigung des Gesetzgebers, Steuerbelastungen immer wieder auch rückwirkend zu beschließen. Darüber hinaus wehrt er sich gegen die Vorgehensweise der Finanzverwaltung, auf ungeliebte BFHUrteile unbegründet mit Nichtanwendungserlassen zu reagieren. Dies betrifft leider auch die Tourismusindustrie. So erging z.B. ein Nichtanwendungserlass auf das BFH-Urteil zur Überlassung von Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei gleichzeitiger Vorlage einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Jahres-Bahnfahrkarte. Der pauschale Zuschlag ist laut BFH auf die tatsächliche Nutzung des Firmenwagens und nicht auf dessen mögliche Nutzung abzustellen. Ein SRTour-Beitrag zu diesem Thema folgt in Kürze (BFH-Urteil vom 4.4.2008, Az.: VI R 85/04, Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 23.10.2008).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-20 |
Seiten 14 - 16
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