Bereits zum 1.7.2011 sind wesentliche Vereinfachungen im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung, dem sog. „e-Invoicing“, in Kraft getreten. Nach längeren Beratungen und einer Vielzahl von Eingaben durch die Branchenverbände hat die Finanzverwaltung nun endlich gut ein Jahr nach Anpassung von § 14 UStG mit einem Anwendungsschreiben reagiert und eine Vielzahl offener Rechts- und Detailfragen verbindlich gelöst, allerdings nicht alle. Die anstehenden Verfahrensvereinfachungen bei der Faktura sowie in Bezug auf das innerbetriebliche Kontrollverfahren (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 6 UStG) sind für die Unternehmen der Tourismusindustrie von hoher praktischer Relevanz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.08.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-08 |
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