Der Bundesfinanzhof hat vor einem Jahr entschieden, dass bei verbilligter Abgabe von Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer ein Bewertungswahlrecht besteht (Urteil vom 5.9.2006, Az: VI R 41/02; Abruf-Nr. 062992): Die Vorteile können wahlweise anhand des Vergleichsmaßstabs
„günstigster Vergleichspreis am Markt“ (§ 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz [EStG]) oder
Angebots- bzw. Endpreis (§ 8 Absatz 3 EStG) bewertet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-01 |
Seite 12
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