Die steuerliche Anerkennung von Beraterverträgen mit nahen Angehörigen erfordert neben der Beachtung von anderen Kriterien (wie vor allem dem sog. Fremdvergleich) insbesondere eine ausgeprägte Bereitschaft zur Sachaufklärung. Es obliegt dem steuerpflichtigen Auftraggeber, substantiiert vorzutragen und nachzuweisen, dass der Angehörige Arbeits- oder Beratungsleistungen in einem der zugesagten Honorierung angemessenen Umfang tatsächlich erbracht hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-07 |
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