Zum 1. Januar 2007 wird der Regelsteuersatz von 16 auf 19 Prozent angehoben. Anhand der folgenden beispielhaften Darstellung wollen wir verdeutlichen, wie sich die Erhöhung des Steuersatzes auf die Umsatzsteuerbelastung touristischer Leistungen auswirkt. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Leistungen der Regelbesteuerung oder der Margenbesteuerung nach § 25 Umsatzsteuergesetz unterliegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 8 - 9
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