Selbst von Juristen und Steuerberatern wird immer wieder behauptet, Reisevorleistungen in der Touristik seien „durchlaufende Posten“ und müssten daher sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich gesondert beurteilt werden. Möglicherweise geht diese Begriffsverwirrung darauf zurück, dass nach Reisebüros und Reiseveranstaltern (richtigerweise nach Reisevermittlungs- und –veranstaltungsleistungen) zu differenzieren ist und in der Praxis
– Reisebüros (zum Beispiel mit Gruppenreisen) auch Veranstaltungsleistungen produzieren sowie
– Reiseveranstalter (zum Beispiel mit Linienverkehr) auch Vermittlungsleistungen abwickeln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-04-01 |
Seiten 10 - 13
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: