Über die erheblichen Friktionen bei der Umsatzbesteuerung von im Firmenkundengeschäft erhobenen Vermittlungsentgelten für Hotelübernachtungen hatten wir bereits ausführlich berichtet (Beitrag in SRTour 12/2009 S. 7, 8 ff.). Zu den Grundsätzen der neuen Leistungsortbestimmung durch das sog. VAT Package 2010 hat der deutsche Fiskus nunmehr anerkannt, dass sich der Leistungsort bei der B2B-Vermittlung von (kurzfristigen!) Beherbergungsleistungen in Hotels, Gaststätten, Pensionen etc. nach dem Grundprinzip des § 3a Abs. 2 UStG richtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-13 |
Seiten 10 - 15
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