Das FG Mecklenburg-Vorpommern hatte kürzlich über einen Sachverhalt anlässlich einer Eisskulpturenausstellung zu entscheiden. Der Veranstalter veräußerte die Eintrittskarten für diese temporäre Ausstellung während der Wintermonate mit 7% USt und berief sich dabei auf die Steuerermäßigung für Museen i.S. des UStG als wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen. Für das FG war bei seiner Entscheidung maßgeblich, dass eine museumsähnliche Sammlung dauerhaft angelegt ist. Dies treffe bei einer Sammlung von Eisskulpturen, die nach drei Monaten eingeschmolzen werden, nicht zu.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-12 |
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