Im Angesicht der Wirtschaftskrise ist das rechtskräftige Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 10.4.2008 (Az.: 1 K 757/07) für die Reisebranche von generellem Interesse. Es ist wie ein Schlag ins Gesicht, wenn einem Unternehmer (nach dem Sachverhalt z.B. ein Gastwirt) die Vorsteuer plötzlich nicht ausgezahlt wird, obwohl er sich gegenüber Insolvenzgläubigern zur Erlangung der Restschuldbefreiung wohlverhält. Gegen das Urteil wurde beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt (Az.: VII R 35/08).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-08-20 |
Seiten 16 - 17
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