Das Bundeskabinett hat am 22.9.2010 beschlossen, die Umsatzsteuerrichtlinien 2008 (UStR) aufzuheben. An deren Stelle ist mit Wirkung vom 1.11.2010 ein Umsatzsteuer Anwendungserlass (UStAE) getreten, der dem Entwurf der UStR 2011, deren Herausgabe ursprünglich beabsichtigt war, inhaltlich wohl weitgehend entspricht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-11 |
Seiten 7 - 8
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