Rechtsstreitigkeiten müssen nicht zwangsläufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Schon mit der Preussischen Schiedsmannsordnung vom 7.9.1827 wurde eine Schiedsstelle für Zivilsachen eingerichtet. Eine Streitbeilegung kann somit auch sozusagen am „Runden Tisch“ erfolgen, an dem sich die Streitparteien freiwillig mit einem unabhängigen, juristisch versierten Schiedsmann treffen. Vor diesem wird der Streitstoff ausgebreitet, die widerstreitenden Positionen und Interessen werden dargelegt und es wird gemeinsam versucht, auf kurzem Wege zu einem möglichst ausgeglichenen Schiedsspruch zu kommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-10 |
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