Es ist gut, wenn man auf Veränderungen flexibel reagieren kann. Bislang waren jedoch die Möglichkeiten, einen schwankenden Personalbedarf in den Griff zu bekommen, nicht allzu zahlreich: Anordnung von Überstunden, befristete Arbeitszeitveränderung oder Änderungskündigung. Mit der „Arbeit auf Abruf“, die kürzlich das Bundesarbeits- und das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hatte, gibt es jedoch eine Gestaltungsmöglichkeit, die Sie beim Abschluss neuer Arbeitsverträge berücksichtigen sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-01 |
Seiten 17 - 20
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: