Aus Anzahlungsrechnungen ist der Vorsteuerabzug bereits möglich, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG). Parallel dazu entsteht die Umsatzsteuer bei Vereinnahmung eines (Teil-) Entgelts vor Leistungsausführung im Voranmeldungszeitraum der Vereinnahmung (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-11 |
Seiten 8 - 11
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