Die Frage, ob für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in Fällen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG auf die Handelspanne (Marge) oder auf das vereinnahmte Entgelt abzustellen ist, hatte der BFH mit Beschluss vom 7.2.2018 (Az.: XI R 7/16, SRTour 08/2018 S. 14 ff.) dem EuGH vorgelegt. Dieser hat dazu nun mit seinem Urteil vom 29.7.2019 (Az.: C‐ 388/18) entschieden. Da Reiseveranstalter ihre Umsätze gem. § 25 UStG nach der Marge besteuern, ist das nun vorliegende EuGH‐Urteil auch für die Reisebranche relevant.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-11 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: