Pauschalurlauber sind nicht schlecht gestellt, wenn auf einer Reise etwas schief läuft. Das Gesetz gewährt ihnen insbesondere in den §§ 651a bis 651m Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine ganze Reihe von Rechten und Ansprüchen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Reisende diese fristgerecht geltend macht. Daran scheitern viele – kein Wunder bei den zahlreichen unterschiedlichen Regelungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 18 - 20
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