Eine Kreuzfahrt stellt eine Pauschalreise im Sinne von §§ 651a ff. BGB dar. Für Ablaufstörungen kann es vielerlei Gründe geben. Aber in welchen Fällen kann Minderung oder Schadenersatz verlangt werden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-06-11 |
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