Die Margenbesteuerung ist nicht anwendbar für Reiseleistungen, die im eigenen Namen des Anbieters, aber für fremde Rechnung angeboten werden. Diese Auffassung vertritt das Bundesfinanzministerium (BMF, Schreiben vom 6.2.2004, Az: IV B 7 – S 7100 – 254/03 und A 32 Absatz 4 Satz 5 Umsatzsteuer-Richtlinien). Nach den Regeln der Leistungskommission sollten die allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) maßgeblich sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-01 |
Seite 12
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