Auf Betreiben des DRV vor etwa zehn Jahren wurde mit der Neufassung von A 32 Absatz 2 Beispiel 2 LStR 1996 klargestellt, dass der Sachbezug aus verbilligten Reiseleistungen für Reisebüro-Mitarbeiter in einem Provisions- und einen Reiseanteil aufzuteilen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-06-01 |
Seiten 8 - 9
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