Bei bestimmten sonstigen Leistungen (zum Beispiel Vermittlungsleistungen) kann der Leistungsempfänger (zum Beispiel ein (Bus-) Reiseveranstalter) den Ort der Leistung in einem EU-Mitgliedstaat durch die „Verwendung” der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nummer) eines anderen EU-Mitgliedstaats in diesen anderen EU-Mitgliedstaat verlagern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-03-01 |
Seiten 14 - 17
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