Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2005 » Voller Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten – Reaktion des BMF

Voller Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten – Reaktion des BMF

Unter Hinweis auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung, wonach betrieblich veranlasste Bewirtungskosten generell zum Vorsteuerabzug berechtigen und die bisherigen Beschränkungen nach § 15 Absatz 1a Nummer 1 UStG nicht mit EU-Recht vereinbar sind, hat das BMF reagiert (Schreiben vom 23.6.2005, Az: IV A 5-S 7303 a- 18/05).

Seiten 2 - 3

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.09.2005.002a

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