Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2007 » Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Stornoprovisionen als Entgelt für Vermittlungsleistungen

Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Stornoprovisionen als Entgelt für Vermittlungsleistungen

Eine vom Reisebüro an den Reiseveranstalter erbrachte Leistung ist auch dann noch als Vermittlungsleistung anzusehen, wenn der Reisende von der Reise vertragsgemäß zurücktritt und das Reisebüro vom Veranstalter nur noch ein vermindertes Entgelt (Stornoprovision) für die von ihm erbrachte Leistung erhält. Der Leistungsort dieser Leistung bestimmt sich daher nach § 3a Absatz 2 Nummer 4 Umsatzsteuergesetz (UStG, Ort der vermittelten Leistung) und nicht nach § 3a Absatz 1 UStG (Unternehmensort).

Seite 9

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.12.2007.009

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 7,95 *) PDF | 1 Seite

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2005

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005