Als der Entwurf der Umsatzsteuerrichtlinien 2008 im Jahre 2007 veröffentlicht und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde, sorgte die ersatzlose Aufhebung von Abschn. 172 für erhebliche Irritationen bei Kreuzfahrt- und Flusskreuzfahrtanbietern. Ohne Vorwarnung war die seit Jahren auch höchstrichterlich bestätigte Rechtslage, wonach die Schiffspassage mit Übernachtung und Verpflegung an Bord insgesamt als Beförderungsleistung zu beurteilen ist, gestrichen worden. Mit Blick auf die relativ dünne Erläuterung zur Aufhebung dieser praxisgerechten Verwaltungsvorschrift war unklar, ob die Finanzverwaltung nun einen Paradigmenwechsel einleiten wollte oder nicht. Das BMF hat nun für Klarheit gesorgt.
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