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Sale and Lease Back: BMF regelt Grundsätzliches

Sale-and-Lease-Back-Geschäfte sind aus der Finanzierungspraxis der Tourismusindustrie nicht wegzudenken. Neben bilanziellen und ertragsteuerlichen Fragestellungen war und ist die umsatzsteuerliche Beurteilung von erheblicher Bedeutung. Konkret muss entschieden werden, ob beim Sale and Lease Back von einer Lieferung – und anschließender sonstiger Leistung Vermietung in umgekehrter Richtung – oder, wenn die Gestaltung lediglich der Besicherung einer Refinanzierung dient, insgesamt eher von einer grundsätzlich umsatzsteuerfreien Kreditgewährung des späteren Leasinggebers an den späteren Leasingnehmer auszugehen ist.

Seiten 14 - 16

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.06.2009.014

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