Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2008 » Rechtssicherheit geht vor – Keine Option auf Vorbehalt der Nachprüfung

Rechtssicherheit geht vor – Keine Option auf Vorbehalt der Nachprüfung

Abgabenordnung

Besteht endgültige Rechtssicherheit oder Teilhabe an positiven Entwicklungen des Steuerrechts nach Ergehen eines Steuerbescheids? Mit Urteil vom 18.12.2007 (Az.: 2 K 2211/06) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass das Finanzamt nicht verpflichtet ist, einen Steuerbescheid auf Wunsch des Steuerpflichtigen in vollem Umfang änderungsfähig zu belassen.

Seiten 16 - 17

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.10.2008.016

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