Wir sind ein mittelständischer Reiseveranstalter und haben für eine Fahrt im Luxusbus von Potsdam nach Uttendorf (Österreich) und zurück einen österreichischen Bus zum Pauschalpreis von 3.200 Euro gechartert. Die endgültige Rechnung lautete wie folgt: Unser österreichischer Buspartner teilte mit, dass der Übergang der Steuerschuld auf den deutschen Leistungsempfänger auch dann korrekt sei, wenn es sich für uns um eine Reisevorleistung handele. Dementsprechend müsse der deutsche Auftraggeber, also wir, in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den deutschen Anteil die Mehrwertsteuer in Höhe von 459,20 Euro abführen. Ein Ausweis der deutschen Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent für die Fahrtstrecke in Deutschland wäre falsch. Wir meinen, dass dieses Ergebnis nicht richtig sein kann. Wir hätten unsere Reisevorleistung ansonsten zu teuer eingekauft.
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