Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2005 » Neue BMF-Aktivitäten – Sämtliche PEP-Vorteile steuerpflichtig?

Neue BMF-Aktivitäten – Sämtliche PEP-Vorteile steuerpflichtig?

Mit einer Stellungnahme zur Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2005 und zum Thema der Lohnsteuerpflicht von Drittrabatten hatte der DRV dem BMF Folgendes vorgetragen:
– Der Veranlassungszusammenhang mit einem Dienstverhältnis setze die Existenz eines Agenturvertrags voraus, das heißt Leistungsbeziehungen des Arbeitgebers mit einer konkreten Zusage verbilligter Leistungen.
– Das Beispiel 2 in H 32 LStH zur Berechnung des anteiligen Rabattfreibetrags verlange eine zweistufige Prüfung: Nach der Veranlassung durch das Dienstverhältnis und nach der Mitwirkung des Arbeitgebers.
– Die in der touristischen Branche üblichen PEP-Vorteile seien regelmäßig als nicht steuerpflichtige Berufsgruppenvorteile anzusehen.

Seiten 3 - 8

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.06.2005.003

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 15,95 *) PDF | 6 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2005

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005