Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2009 » Kanutouren einer Schulklasse nicht umsatzsteuerfrei!

Kanutouren einer Schulklasse nicht umsatzsteuerfrei!

Die Organisation von Kanutouren für Schulklassen ist nicht von der Umsatzsteuer befreit. Der BFH hat nun endgültig entschieden, dass keine „Aufnahme“ der Jugendlichen für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke i.S. des § 4 Nr. 23 UStG vorliegt, wenn die Gesamtverantwortung bei den Lehrern verbleibt (Urteil vom 12.5.2009, s.u. www.srtourdigital.info/materialien, Az.: V R 35/07). Über das erstinstanzliche Urteil des FG Niedersachsen (vom 1.3.2007, Az.: 16 K 30/05) haben wir in SRTour 10/2007 S. 5 bereits ausführlich berichtet.

Seite 16

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2009.016

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