Hotels, Clubanlagen, FeWo-Anbieter oder Gaststätten, die ihren Kunden einen Internetzugang zur Verfügung stellen, sind besonders gefährdet für Angriffe mit der Behauptung, insoweit seien Urheberrechtsverletzungen verübt worden. Zwar soll hier nun gesetzlich gegengesteuert werden (zum entsprechenden Bericht über die geplante Abschaffung der sog. WLAN-Störerhaftung vgl. SRTour 06/2016 S. 19), dennoch besteht Klärungsbedarf im Hinblick auf die immer noch festzustellende Abmahnpraxis und laufende Gerichtsverfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-11 |
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