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EuGH-Entscheidung – „Zwischenaufenthalt“ bei Bordverkäufen auf Kreuzfahrtschiffen

Der EuGH hat entschieden, dass Aufenthalte eines Kreuzfahrtschiffs in Häfen von Drittländern, bei denen die Reisenden das Schiff – auch nur für kurze Zeit – verlassen können „Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft“ sind. Was bedeutet das für die Praxis?

Seiten 15 - 16

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.01.2006.015

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