Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2007 » Begünstigter Steuersatz bei Taxifahrten – Hin- und Rückfahrt getrennt zu betrachten

Begünstigter Steuersatz bei Taxifahrten – Hin- und Rückfahrt getrennt zu betrachten

Unter welchen Voraussetzungen ist die Personenbeförderung per Taxi von der Wohnung zum Bestimmungsort und zurück als einheitliche Leistung zu beurteilen? Wann ist eine Aufteilung in zwei getrennte Beförderungsleistungen erforderlich? Über diese Frage hatte der Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden.

Seite 13

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2007.013

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