Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2009 » Abfindungszahlung – was ist zu beachten?

Abfindungszahlung – was ist zu beachten?

Frage: Ich betreibe ein Reisebüro und habe zum 31.12.2008 meinem langjährigen Angestellten gekündigt. Da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich ablief, haben wir im Kündigungsschreiben die folgende „Abfindungsvereinbarung“ getroffen: „Das Arbeitsverhältnis endet am 30.6.2009 im beiderseitigen Einvernehmen. Der Arbeitnehmer erhält 17.000 € als Abfindung überwiesen.“ Da wir uns beide einig sind, sollte diese Vereinbarung doch ausreichend sein. Oder muss ich als ehemaliger Arbeitgeber bei der Überweisung der Abfindung im Laufe des Juli 2009 noch etwas beachten? Da die Zahlung nach der Kündigung erfolgt, bin ich doch wohl nicht mehr verpflichtet, Lohnsteuern und die anderen gesetzlichen Abgaben abzuführen?

Seiten 17 - 20

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.07.2009.017

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 11,95 *) PDF | 4 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2005

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005