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Versteuerung privater Kfz-Nutzung – Kein geldwerter Vorteil auch bei nicht überwachtem Privatnutzungsverbot

Führt die fehlende Überwachung einer arbeitsvertraglich verbotenen privaten Kfz-Nutzung zum Ansatz eines geldwerten Vorteils? Nein, so das FG Niedersachsen in einer bemerkenswerten Entscheidung (Urteil vom 25.11.2003 Az: 1 K 354/01; Abruf-Nr. 042247), das unter dem Aktenzeichen VI R 2/04 mit der Revision angefochten worden ist.

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