Impressum im Internet Kennzeichnungspflichten nach dem Telemediengesetz (TMG)
Immer wieder ist auch in der Touristikbranche das Impressum im Internet Anlass für juristische Auseinandersetzungen. Denn jeder Anbieter auf Internet-Verkaufsplattformen muss ein vollständiges Impressum vorhalten. Hinzu kommen noch weitergehende Informationspflichten, die sich beispielsweise aus der BGBInformationspflichtenverordnung oder den fernabsatzrechtlichen Vorschriften des BGB ergeben.
Seiten 18 - 20
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.01.2010.018