Gruppenreisen nach Skandinavien Bruttoabrechnung schafft Probleme
Die Anfrage eines Reisebüro-Unternehmers betrifft eine häufig vorkommende Fallgestaltung: Neben dem Vermittlungsgeschäft für Reiseveranstalter und sonstige Leistungsträger werden eigene Gruppenreisen angeboten, um
Umsatz und Rendite zu verbessern (regelmäßig fällt der Regieertrag höher aus als die Durchschnittsprovision) sowie
durch Kundenbindung sukzessive eine Stammkundschaft zu gewinnen.
Oft wird übersehen, dass die bei eigenen Gruppenreisen anzuwendende Margenbesteuerung nach § 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) die Rendite mindern kann. Weithin unbekannt ist, wie brutto (mit Provisionsabschlägen) abgerechnete Eingangs- und Ausgangsleistungen bei der Margensteuer-Ermittlung zu berücksichtigen sind.
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