Erlebnisführer Hugo versteuert mit 19%
Im Fall Hugo hat das FG Niedersachsen entschieden, dass der gleichnamige Braunschweiger Erlebnisführer seine Einnahmen dem Regelsteuersatz von 19% zu unterwerfen hat.
Seiten 12 - 13
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.09.2009.012