Erlass aus Bremen Aufwendungen zur Einführung eines neuen Software-Systems
Mit der Frage, wie Aufwendungen zur Einführung eines neuen Software-Systems bilanzsteuerrechtlich zu behandeln sind, hat sich der Senator der Finanzen Bremen geäußert (Erlass vom 13.9.2004, Az: S 2172 5968 110, Abruf-Nr. 051368).
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