Betriebsveranstaltung: Lohnsteuerpauschalierung nur bei offenem Teilnehmerkreis
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, die darauf abzielen, den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima zu fördern. Sie finden deshalb regelmäßig ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers statt und müssen nicht als Arbeitslohn versteuert werden.
Seiten 7 - 8
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.08.2009.007